Wir machen Karriere – jetzt
femalemanagers begrüßt das Inkrafttreten der Genderquote und ändert seinen Claim
Nach langen Debatten und ausführlichem Austausch von Argumenten und Meinungen pro und contra ist es nun endlich vollbracht: Ab heute, dem 11. Dezember 2014, gilt eine gesetzliche Quote von 30 Prozent für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht in Aufsichtsräten der 110 DAX-Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern. Was bedeutet das für uns und was ändert sich jetzt?
Fast nichts, da die Unternehmen weiterhin ihre Fach- und Führungspositionen nach unveränderten Kriterien besetzen werden und es für viele Frauen nach wie vor schwer sein wird, die sogenannte „gläserne Decke“ zu durchbrechen. Da Aufsichtsräte im Allgemeinen wenig Einfluss auf die operative Geschäftstätigkeit nehmen, wird eine unmittelbare Auswirkung nicht spürbar sein. Schließlich liegt der Anteil der weiblichen Vorstände aktuell bei nur 4,4 Prozent, und an dieser Stelle greift das verabschiedete Gesetz nicht.
Fast alles, da ein Anteil von 30 Prozent bereits signifikant die Kultur und Entscheidungsqualität einer Gruppe verändern kann. Weibliche Entscheider werden sich für die Belange weiblicher Kunden und Mitarbeiter selbstverständlicher einsetzen als männliche. Weibliche Vorbilder können eine selbstbewusstere Generation von weiblichen Fach- und Führungskräften nach sich ziehen und damit eine nachhaltige Veränderung bewirken.
femalemanagers ändert aus gegebenem Anlass auch seinen Claim. Unter dem Motto „Wir machen Karriere“ möchten wir Frauen vor allem Mut machen, das berufliche Fortkommen in die eigenen Hände zu nehmen und den persönlichen Karriereweg nicht der Gesetzgebung zu überlassen.
Sanktion des „leeren Stuhls“
Das Gesetz muss ab dem 1. Januar 2016 umgesetzt werden, sonst droht die Sanktion des „leeren Stuhls“, was bedeutet, dass die Position, wenn sie nicht mit einer Frau besetzt wird, gar nicht besetzt werden darf. Eine sofortige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den DAX 30 heißt in der Konsequenz, dass über 40 der Aufsichtsratsposten bis Ende 2015 mit einer Frau neu besetzt sein müssen.
Interessant ist, dass in den vergangenen zwölf Monaten 81 Neubesetzungen von Aufsichtsratsposten durchgeführt wurden. 47 der Mandate wurden an die bisherigen Amtsinhaber wiedervergeben. Mindestens bei den restlichen 34 hätte es Möglichkeiten gegeben, die bestehende Selbstverpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils umzusetzen. Denn dass die sogenannten „Quotenfrauen“ durchgehend über eine mindestens gleichwertige Qualifikation und Erfahrung verfügen wie ihre männlichen Kollegen, haben zahlreiche Untersuchungen längst gezeigt. 34 Frauen sollten für diese Positionen zu finden sein, zumal es möglich ist, mehrere Aufsichtsratsposten zu übernehmen.
Mittelgroße Unternehmen sind dazu angehalten, im kommenden Jahr eigene Zielvorgaben für die Postenvergabe an Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und im Management aufzustellen und 2017 erstmals über die Umsetzung öffentlich zu berichten. Sanktionen bei einem Verfehlen der Ziele sind nicht vorgesehen.